Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege ist ebenfalls wie die Kurzzeitpflege bei der Pflegekasse zu beantragen. Diese Unterbringungsform benötigt eine eigene Begründung und kann erst nach der durchgeführten Kurzzeitpflege beantragt werden.

Auch muss die Pflegebedürftigkeit seit mindestens einem Jahr festgestellt sein. Den Zeitraum bewilligt die Kasse nach eigener Entscheidung. Die Kostenseite wird wie bei der Kurzzeitpflege abgewickelt. Auch der Gast zur Verhinderungspflege wird wie alle anderen stationären Bewohner aufgenommen, betreut und gepflegt.

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